Verfahrensabläufe
Die Kirchliche Bauordnung (KBauO) beschreibt neben den Zielen kirchlicher Bautätigkeit den kirchengesetzlichen Rahmen, der bei Baumaßnahmen in den Kirchengemeinden zu beachten ist. Sie regelt insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Kirchengemeinden und dem Erzbischöflichen Ordinariat als zuständiger Aufsichtsbehörde.
Zusammen mit dem Leitbild für die Bautätigkeit in der Erzdiözese Freiburg schafft die vorliegende Bauordnung damit einen verlässlichen Orientierungsrahmen für alle Personen, die mit kirchlichen Bauaufgaben befasst sind.

